Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
In Bayern können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen werden ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über „Mein ELSTER“, als vorausfüllbares PDF auf der landeseigenen Webseite www.grundsteuer.bayern.de, aber auch als Papiervordruck bereitgestellt.
Um die Bereitstellung der Papiervordrucke möglichst bürgerfreundlich zu gestalten, werden diese sowohl im Finanzamt Weiden i.d.OPf. als auch bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab - ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 - ausgelegt.
!!! Update !!!
Die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC wurden bereits jetzt unter www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet. Diese grauen Grundsteuervordrucke dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden! Nach dem Ausfüllen am PC sollen sie ausgedruckt, unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Für handschriftliche Erklärungen verwenden Sie bitte die ab 1. Juli 2022 bei Ihrem Finanzamt und Ihrer Gemeinde ausliegenden Papiervordrucke.
Weitere Informationen finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de. Außerdem steht Ihnen die Bayerische Steuerverwaltung unter der Telefonnummer 089-30 70 00 77 beratend zur Verfügung.
Downloads:
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Grundsteuerreformin Bayern Flyer
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Grundsteuerreform in Bayern FAQ
- (201,74 KB)
Textbeitrag Grundsteuerreform (08.06.2022)
- (208,77 KB)
Grundsteuerreform Bayern - Was gehört zur Grundsteuererklärung II
- (250,19 KB)
Checkliste für ein Wohngrundstück
- (145,44 KB)
Grundsteuerreform Bayern - häufigste Fehler.pdf